Willkommen auf der Internetpräsenz des Sportfischereiverein Lippborg 1935 e.V.


 

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Hinweis zur Aal-Quappe

Der Landesfischereiverband Westfalen und Lippe e. V. hat eine Genehmigung zur Entnahme der "Aal-Quappe" der Bezierksregierun Arnsberg erhalten. Angler dürfen den Fisch nun gezielt beangeln und entnehmen, müssen aber folgende Bestimmungen beachten:

1. Schonzeit vom 15. Dezember bis 28. Februar: Keine gezieltes Beangeln und entnehmen der Aal-Quappen.

2. Mindestmaß: 35 cm

3. Fangbegrenzung: 2 Quappen pro Tag je Angler.

4. Andere Fangmittel (Reusen, Aalkörbe) außer Angelruten dürfen nicht für den Fang von Quappen eingesetzt werden.

5. Gefangene, entnommene und zurückgesetzte Quappen sind zu dokumentieren (Größe, Fang-Ort). Besonders wichtig anzugeben ist, ob die Quappe oberhalb oder unterhalb des Wehres "Hamm-Uentrop" gefangen wurde. Fänge können an folgender E-Mail Adresse gemeldet werden: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

6. Die Quappe darf in der Lippe vom Stadtgebiet Lippstadt (einschließlich) bis zur Bezirksgrenze beangelt werden.

7. Am Lippe-Abschnitt des SFV-Lippborg 1935 e.V. darf die Quappe nur von Vereinsmitgliedern beangelt werden. Gastangler müssen gefangene Quappen zurücksetzen und eine Meldung wie oben angegeben machen.

Weitere Gewässer und Informationen sind der Genehmigung zu entnehmen: pdf ico