Willkommen auf der Internetpräsenz des Sportfischereiverein Lippborg 1935 e.V.

Dokumente zum Verein: Anhang:

Aufnahmeantrag in den Sportfischereiverein Lippborg 1935 e.V. (SFV),
ausdrucken, ausfüllen und per Post abschicken an:

 

Sportfischereiverein Lippborg 1935 e.V.
Wolfgang Tripp, Hauptstraße 155
59269 Beckum

 

Neumitglieder sind ganzjährig willkommen.
Ansprechpartner und Empfänger der Aufnahmeformulare ist ausschließlich Wolfgang Tripp.

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SEPA-Einzugserlaubnis zum ausdrucken
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Fangliste ohne Jahreseinteilung für MS Excel
(ausfüllen und senden als Mailanhang an SFV)
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Fangliste ohne Jahreseinteilung als PDF-Datei zum Ausdrucken

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Fischereigesetze und Verordnungen:
Anhang:
Landesfischereigesetz (Landesfischereiverordnung - LFischVO) vom 9. März 2010  pdf ico
Zweite Verordnung zu Änderung der Landesfischereiverordnung vom 13.Nov. 2014  pdf ico
Fischereigesetz NRW vom 22 Juni 1994  web
Landschaftsgesetz NRW  (zuletzt geändert am 16.03.2010)  web
Gewässerordnung des SFV vom 20.02.2016  pdf ico
Tierschutzgesetz  web
Landesfischereiverordnung NRW - Neuregelung  web

 

Informationen zum Lippeabschnitt des Sportfischerverein Hamm e.V.

In der PDF (17MB): pdf ico

 

Spinnsysteme mit mehr als einem Spinner, Blinker oder Wobbler wie z.B. das Spinnsystem "Jackson Umbrella Spin-Rig" sind in allen Gewässern des SFV-Lippborg verboten.  -
Interessante Info für die „Grundelproblematik“  

Fischdatenbank NRW

Unser Bereich fängt ca. bei Messpunkt LIP-08-59 an

 

Hinweise zu Fischereischeinen aus anderen deutschen Bundesländern

(Siehe Gesetze & Regularien, unten)

 
Das Anfüttern mit Boilies, Pellets, Hunde- und Katzenfutter ist an allen Altarmen und Seen des SFV Lippborg verboten. Der Einsatz dieser Anfütterungsmittel schädigt die Gewässer erheblich und führt zu Fäulnis und Schimmelbildung.   -
Im Bereich um die Fischtreppe am Wehr Uentrop und unterhalb des Wasserkraftwerkes ist da jegliches Angeln verboten.  -
Längen- Gewichtsbeziehungen bei einheimischen Nutzfischen  

 

Informationen für Angler mit einem Fischereischein aus einem anderen Bundesland:
Der Fischereischein aus anderen deutschen Bundesländern ist in NRW nur gültig wenn der Inhaber seinen Wohnsitz nicht in NRW hat!!
Inhaber eines Fischereischeins aus anderen deutschen Bundesländern können bei Zuzug in das Land Nordrhein-Westfalen ihren Angelschein beim Gemeindeamt ihres neuen Wohnsitzes umschreiben lassen, ohne erneut eine Prüfung ablegen zu müssen. Fischereischeine, die im Ausland erworben wurden, werden nur anerkannt, wenn die abgelegte Fischereiprüfung erkennbar den Prüfungsanforderungen des Landes NRW entspricht und behördlich dokumentiert wurde.
Die Ausstellung eines gültigen Fischereischeins ist gebührenpflichtig. Der Inhaber eines Fischereischeins kann zwischen einer ein – und fünfjährigen Ausstellungsdauer wählen (Jahresfischereischein ca. 16 €, 5-Jahresschein ca. 48 €). Nach Ablauf dieser Zeit muss der Angelschein bei der zuständigen Behörde gebührenpflichtig verlängert werden.