Informationen zum Lippeabschnitt des Sportfischerverein Hamm e.V.
Informationen für Angler mit einem Fischereischein aus einem anderen Bundesland: |
Der Fischereischein aus anderen deutschen Bundesländern ist in NRW nur gültig wenn der Inhaber seinen Wohnsitz nicht in NRW hat!! Inhaber eines Fischereischeins aus anderen deutschen Bundesländern können bei Zuzug in das Land Nordrhein-Westfalen ihren Angelschein beim Gemeindeamt ihres neuen Wohnsitzes umschreiben lassen, ohne erneut eine Prüfung ablegen zu müssen. Fischereischeine, die im Ausland erworben wurden, werden nur anerkannt, wenn die abgelegte Fischereiprüfung erkennbar den Prüfungsanforderungen des Landes NRW entspricht und behördlich dokumentiert wurde. Die Ausstellung eines gültigen Fischereischeins ist gebührenpflichtig. Der Inhaber eines Fischereischeins kann zwischen einer ein – und fünfjährigen Ausstellungsdauer wählen (Jahresfischereischein ca. 16 €, 5-Jahresschein ca. 48 €). Nach Ablauf dieser Zeit muss der Angelschein bei der zuständigen Behörde gebührenpflichtig verlängert werden. |